Unfall- und Schadengutachten

Was ist ein Schadengutachten? Bei einem Verkehrsunfall entsteht immer ein Schaden. Handelt es sich um kleine Kratzer oder Dellen, spricht man von einem Bagatelladen. Der Wert liegt hier unterhalb der Bemessungsgrenze von 750 Euro, und für die Beurteilung des Schadens genügt ein Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt.

Ein Schadengutachten ist im Vergleich zu einem Kostenvoranschlag beweissichernd, detailliert und auch prozesstauglich. Nach einem Verkehrsunfall mit einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze ist eine präzise und sorgfältige Beurteilung des entstandenen Schadens erforderlich. Hierzu müssen die Kosten umfassend und neutral ermittelt werden. Das dann erstellte Unfall- oder Schadengutachten dient für Sie als Grundlage für die Regulierung über den Versicherer des Unfallgegners.

Wann sollte der Kfz-Gutachter kontaktiert werden?

Je schneller, desto besser, denn die Schadensmeldung muss durch den Verursacher des Unfalls innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Am besten kontaktieren Sie den Kfz-Gutachter noch am selben Tag.

Wer beauftragt den Schadengutachter?

Sie als Geschädigter beauftragen den Kfz-Sachverständigen, denn das ist ihr gutes Recht! Achten Sie darauf, einen unabhängigen Gutachter zu wählen, damit Sie gut vertreten sind. Oftmals versucht die Versicherung der Gegenseite Ihnen einen Kfz-Gutachter zu empfehlen, doch hier ist Vorsicht geboten. Diese Empfehlungen sind in der Regel an die Versicherung angeschlossene Gutachter, die den Schaden natürlich möglichst niedrig ansetzen.

Wer übernimmt die Kosten für das Schadengutachten?

Grundsätzlich trägt die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Schadengutachten, denn es ist Teil des entstandenen Schadens.

Was wird in einem Unfallgutachten überprüft?

Im Unfallgutachten werden nicht die Unfallschäden dokumentiert, sondern auch die Schätzung zum Wert Ihres Fahrzeuges vor und nach dem Unfall. Hierzu zählen natürlich die technischen Daten Ihres Fahrzeugs, eventuelle Sonderausstattungen, Angaben zu älteren und bis dato nicht behobene Schäden. Hinzu kommen die unfallbedingten Schäden (durch Fotografien dokumentiert), die Kalkulation der Reparaturkosten und auch die voraussichtliche Dauer der Reparatur (inkl. möglicher Ausfallzeiten hierdurch). Und letztendlich wird der Wert bestimmt: Wiederbeschaffungswert, Wertminderung durch den Unfall, Restwert und auch die Schätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur.

Kann man ein Schadengutachten anfechten?

Allerdings. Nämlich dann, wenn der Unfallgegner Zweifel hat, dass das Gutachten von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen erstellt wurde. Es genügt auch, wenn Schäden genannt werden, die eindeutig nicht auf den Unfall zurückzuführen sind. Gehen Sie also auf Nummer Sicher und beauftragen Sie immer einen neutralen und zertifizierten Kfz-Sachverständigen, der Sie während der kompletten Abwicklung betreut.

Unfall- und Schadengutachten von Autocom

Unser Team besteht aus Experten auf Ihrem Gebiet, denn allesamt sind professionelle Schadengutachter mit jahrzehntelanger Erfahrung. Sie erfahren bei uns kompetente Beratung zu allen Fragen rund um Ihre Ansprüche und die Abwicklung mit den Versicherern. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt für Verkehrsrecht, können wir Sie auch hier unterstützen und Empfehlungen aussprechen.

Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Die Kosten für ein Unfallgutachten richten sich in der Regel nach der Schadenhöhe bzw. Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden gilt der Wiederbeschaffungswert als Grundlage für das Honorar. Generell gilt aber immer: Die Kosten müssen hinsichtlich des Umfangs eines Gutachtens angemessen und üblich sein. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir eine Preisauskunft zu Ihrem individuellen Gutachten abgeben können.