Bewertung für Leasingfahrzeuge

Bei der Rückgabe eines Leasingfahrzeugs sind Streitigkeiten zwischen dem Leasinggeber und Leasingnehmer leider an der Tagesordnung. Was ist ein Verschleiß, was sind „übermäßige Gebrauchsspuren“ und was kostet die Reparatur? Um diese Diskussionen zu vermeiden, ist es ratsam, eine Bewertung für Leasingfahrzeuge vornehmen zu lassen – am besten durch eine Prüfung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen vor der Schlüsselübergabe.

Normale oder übermäßiger Gebrauchsspuren bei Leasingrückgabe

Je nach Leasinggeber erhalten Sie einen Schadenkatalog mit zulässigen und unzulässigen Schäden für die Fahrzeugrückgabe. Sollte ein Leasingfahrzeug Schäden aufweisen, die über die normalen Gebrauchsspuren hinausgehen, können zusätzliche Kosten auf den Leasingnehmer zukommen. Die Definition normaler oder gewöhnlicher Gebrauchsspuren im Rahmen der Nutzung ist immer Auslegungssache. Kleine Kratzer, Schrammen, winzige Dellen und Steinschläge können dem Betrieb des Fahrzeugs geschuldet sein und entstehen im Straßenverkehr. Auf dem Autodach, am Tankdeckel und entlang der Türgriffe sind oberflächliche Kratzer unvermeidbar. Alle kaum sichtbaren und für die Weiternutzung des Fahrzeugs nicht beeinträchtigende Gebrauchsspuren sind als “normale” Schäden zu bewerten. Ob die Gebrauchsspuren normal oder übermäßig sind, sollte ein von Ihnen beauftragter Sachverständiger im Voraus beurteilen. Ist das Leasingfahrzeug bereits zurück im Fuhrpark des Leasingebers, ist eine nachträgliche Beweiserbringung nicht mehr möglich.

Größere Dellen, die zum Beispiel beim Ein- oder Ausparken entstanden und gut sichtbar sind, werden bei Leasingrückgabe vom Händler einbehalten. Grundsätzlich werden Ihnen überdurchschnittliche Beschädigungen, beispielsweise Brandlöcher oder Flecken in den Sitzbezügen, vom Leasinggeber in Rechnung gestellt. Hatten Sie mit dem Leasingfahrzeug einen Unfall, geht dieser Umstand mit einer Wertminderung einher. Der Leasinggeber ist dazu berechtigt, Ihnen die Minderung des Wertes von der vereinbarten Restsumme abzuziehen. Schäden an Felgen sind einer der häufigsten Gründe für Nachforderungen bei Leasingrückgaben. Da neue Felgen recht teuer sind, erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob und wie Felgen so aufbereitet werden können, dass sie wieder originalgetreu sind. Es kann sich allerdings auch lohnen, die Wertminderung zu zahlen. Prüfen Sie dies am besten im Vorfeld mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter.

Bewertung für Leasingfahrzeuge

Um sich selbst vor Ärger zu schützen, lassen Sie unmittelbar vor der Leasingrückgabe ein eigenes Gutachten erstellen. Denn mit Hilfe eines Wertgutachtens, das von einem zertifizierten Kfz-Gutachter erstellt wird, können der aktuelle Zustand und der Wert eines Fahrzeugs objektiv festgestellt werden. Selbst wenn Gebrauchsspuren in Ihren Augen gar nicht vorhanden oder verschwindend gering sind, kann der Leasinggeber etwas anderes sehen. Und gerne stellt ihnen die Leasinggesellschaft diese Beschädigungen in Rechnung, die laut Gesetzgeber normal sind. Sind sich Leasingnehmer und Leasinggeber uneinig, ist eine Klärung meist nur an externer Stelle möglich.

Wie ist das bei Rückgabe von Firmenfahrzeugen?

Viele Unternehmen unterhalten einen Fuhrpark mit Firmenfahrzeugen, die häufig aus Leasingfahrzeugen bestehen. Auch hier ist es ratsam, mit einem kompetenten und erfahrenen Partner zusammenzuarbeiten. Autocom übernimmt hier auch die Betreuung für Ihre Flotte oder Ihren Fuhrpark und kümmert sich bei Unfällen, Leasingrückgaben und Gutachten jeglicher Art.

Tipp: Kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie ein Leasingfahrzeug zurückgeben möchten.