Kostenvoranschlag
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Schadensregulierung. Um Ihr Recht geltend zu machen, muss der Schaden zunächst beziffert werden. Je nach Schadenhöhe genügt hier auch ein Kostenvoranschlag, und Sie können auf ein Gutachten verzichten. Doch wo liegt der Unterschied und wann ist ein Gutachten erforderlich?
Kostenvoranschlag bei Bagatellschaden
Zum Glück handelt es sich in vielen Fällen um kleinere Unfallschäden, wie Parkrempler oder oberflächliche Dellen nach einem Unfall. Wenn es sich um einen Bagatellschaden (bis zu 750 Euro) handelt, genügt ein Kostenvoranschlag. Er beinhaltet die Kalkulation aller Reparaturkosten zur Behebung des Schadens nach einem Verkehrsunfall. Da Laien den Schaden aber oft nicht gut einschätzen können, lohnt es sich in jedem Fall, vorab erst einen Kfz-Sachverständigen zu kontaktieren. Manchmal liegen auch kleinere Schäden weit über der Bagatellgrenze, obwohl sie nicht so aussehen. Hinzu kommt, dass erst bei der Reparatur die Ausweitung eines Schadens ausgeschlossen werden kann (insbesondere bei modernen Fahrzeugen).
Gut zu wissen: Nur bei einem Kfz-Gutachten werden Fahrzeugwert und eine eventuelle Wertminderung ermittelt. Der Kostenvoranschlag beinhaltet diese Bewertung nicht. Bei größeren Schäden über der Bagatellgrenze ist es also ratsam, ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen.
Kfz-Sachverständigen beauftragen oder nicht?
Wenn Sie sich dazu entscheiden haben, nur einen Kostenvoranschlag erstellen zu lassen, sollten Sie diesen aber je nach Schadenhöhe gegebenenfalls auch bei einem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen. Kostenvoranschläge einer Kfz-Werkstatt können immer nur eine subjektive Einschätzung sein, weshalb einige Versicherer diese Kostenvoranschläge anzweifeln (Stundenlohn oder Reparaturumfang zu hoch). Um dies zu vermeiden, ist es immer ratsam einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten.
Was kostet ein Kostenvoranschlag eines Kfz-Sachverständigen?
Bis zu einer Schadenhöhe von 1.000 € brutto berechnen wir 10 % zzgl. MwSt.. Hinzu kommen Nebenkosten wie Fahrtkosten und Bilder. Ab einer Schadenhöhe von über 1.000 € brutto berechnen wir nach Zeitaufwand. Um Ihnen eine erste Kostenschätzung zu geben, können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.
Manchmal ist ein Kfz-Gutachten besser
Bei der Erstellung eines Kostenvoranschlags werden zur Schadensregulierung niemals Werte erfasst, die für Sie eventuell wichtig sind. Dazu gehören unter anderem der Wiederbeschaffungswert, eine Nutzungsausfallentschädigung oder eine Wertminderung des Fahrzeugs. Sollten Sie Ihr Fahrzeug zum Beispiel nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht nutzen können, wird ohne Kfz-Gutachten kein Versicherer die Kosten für einen Mietwagen übernehmen.