Welche Arten von Kfz-Gutachten gibt es?

Welchen Restwert oder Wiederbeschaffungswert hat mein Auto nach einem Unfall? Ist ein Angebot für ein Auto zu teuer oder ist der Preis gerechtfertigt? Was ist mein Gebrauchtwagen noch wert?

Es gibt verschiedene Gutachten, die Sie bei einem Kfz-Sachverständigen erstellen lassen können. Doch welches Kfz-Gutachten benötigen Sie in welchem Fall? Worin liegt der Unterschied bei den Gutachten?

Unfallgutachten / Schadengutachten

Um als Geschädigter nach einem Autounfall die Schadenssumme von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen, benötigen Sie ein Unfallgutachten. Mit diesem Unfallgutachten werden der Schaden, der Restwert Ihres Autos, der Wiederbeschaffungswert oder auch die Reparaturkosten ermittelt. Im Rahmen eines Unfallgutachtens wird also die gesamte Unfallschadenhöhe beurteilt und beziffert. Diese wird die gegnerische Versicherung eventuell verhandeln wollen, kann sie aber nicht anzweifeln, wenn ein Unfallgutachten eines Kfz-Sachverständigen vorliegt. Verzichten Sie auf ein Unfallgutachten, fällt die Ausgleichssumme der gegnerischen Versicherung oftmals geringer aus. Aufgrund unserer Erfahrung empfehlen wir Ihnen, sich einen unabhängigen Kfz-Gutachter zu suchen und diesen zu beauftragen. Oftmals werden versicherungsabhängige Unfallgutachter der gegnerischen Versicherung empfohlen, die die Schadenssumme geringer halten als sie tatsächlich ist.

Übrigens: Rechtssichere Unfallgutachten benötigen Sie insbesondere bei größeren Sachschäden (Totalschäden), denn hier reicht ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt nicht aus.

Wertgutachten / Fahrzeugbewertung

Wer sein Fahrzeug verkaufen möchte, sollte zuerst den Wert des Autos ermitteln lassen. Denn wird der Verkaufspreis zu niedrig angesetzt, verschenkt man ganz einfach Geld. Liegt der Preis zu hoch, wird es mit dem Verkauf schwer. Aber auch bei der Anschaffung eines Fahrzeugs ist es wichtig, den reellen Marktwert zu kennen. Am besten eignet sich hier eine professionelle Fahrzeugbewertung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Verlassen Sie sich nie auf Schätzwerte, denn ein vollständiges und professionelles Wertgutachten beruht auf vielen verschiedenen Berechnungsfaktoren, wie bspw. der allgemeine Zustand des Fahrzeugs, gefahrene Kilometer, Ausstattung und dem ehemaligen Neupreis. Insbesondere bei Gebrauchtwagen hilft ein Wertgutachten abzuschätzen, ob der Preis gerechtfertigt ist. Aber auch bei einem Fahrzeugdiebstahl oder bei entstandenem Schaden bei einem Unfall ist eine Wertgutachten vorteilhaft.

Oldtimer-Bewertung / Wertgutachten

So emotional ein Oldtimer auch sein mag, so zählt beispielsweise für eine Versicherung niemals der ideelle Wert, sondern der tatsächliche Fahrzeugwert. Für Oldtimer gibt es verschiedene Arten von Gutachten, je nachdem, wofür es benötigt wird:

  • Für eine Zulassung des Oldtimers
  • Für die Einstufung der Versicherung
  • Für den Kauf oder Verkauf des Fahrzeugs.

Bei einem Oldtimergutachten werden andere Kriterien bewertet als bei einem konventionellen Kfz-Gutachten. Hier spielen weder Kilometerstand, Allgemeinzustand oder Sonderausstattung eine Rolle. Vielmehr geht es bei einem Oldtimer Gutachten zum Beispiel um den erhaltenen Originalzustand. Wer auf die Oldtimer-Bewertung durch einen Fachmann verzichtet, wird mit großer Wahrscheinlich bei der Kfz-Versicherung höher eingestuft. Nur eine reale Wertermittlung durch einen Sachverständigen kann Ihnen zu einer günstigen Versicherungsprämie verhelfen.

Kurzgutachten nach einem Unfall

Bei kleineren Unfällen, die als unerheblich eingestuft werden, spricht man von einem Bagatellschaden. Hier kann ein Kurzgutachten sinnvoll sein, um sich nach einem Unfall abzusichern, denn so ist auch ein kleiner Schaden dokumentiert. Ein Kurzgutachten wird durch einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen erstellt. Wie bei einem konventionellen Kfz-Gutachten wird Ihr Fahrzeug gesichtet und dokumentiert. Zudem wird eine Berechnung der Reparaturkosten erstellt.

In einem Kurzgutachten nicht enthalten sind bspw. die Ermittlung einer Wertminderung, eine Aussage zur Fahrfähigkeit des Fahrzeugs, oder die Ermittlung seines Restwertes. Da das Kurzgutachten aber Fotos der festgestellten Schäden und eine Dokumentation des Schadenumfangs beinhaltet, ist es auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich, daraus ein vollumfängliches Schadengutachten zu erstellen.