Gutachten / Bewertung Oldtimer

Ihr Klassiker ist etwas ganz Besonderes! Für Oldtimerbesitzer ist der Wert des Fahrzeugs emotional formuliert „unbezahlbar“. Da es bei der Bewertung eines Oldtimers aber um konkrete Zahlen geht, die beziffert werden müssen, und sich Emotionen hierzu nicht eignen, klären wir hier über die wichtigsten Aspekte bei der Begutachtung von Oldtimern auf.

Oldtimer Gutachten sind gesetzlich vorgeschrieben

Über einen Oldtimer spricht man ab einem Alter von 30 Jahren, dies verlangen die gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus sollte sich das Fahrzeug möglichst im Originalzustand, bzw. zeitgenössischen Zustand befinden. Um den Versicherungsbeitrag festzusetzen, benötigt die Versicherungsgesellschaft hierfür ein Wertgutachten. Wenn Sie also sicher sein wollen, wie es um den Zustand Ihres Oldtimers tatsächlich bestellt ist, benötigen Sie ein qualitativ hochwertiges, professionelles Oldtimergutachten.

Auch um ein Oldtimer-Kennzeichen zu erhalten, muss ein Oldtimer Gutachten erstellt werden. Und auch für den Handel oder die Schadensregulierung nach einem Unfall ist ein solches Gutachten oft wichtiger als bei normalen Fahrzeugen. Dies hängt damit zusammen, dass gerade bei alten Fahrzeugen mit hohem Kilometerstand ein hoher Marktwert und ein entsprechender Preis möglich sind, wenn sie sich in einem guten Zustand befinden. Dieser Wert wird im Gutachten sachkundig dokumentiert, und muss deshalb von einem verlässlichen KFZ-Gutachter erstellt werden. Es dient als unverzichtbare Grundlage für Verkaufsverhandlungen oder Geltendmachung von Ansprüchen an eine Versicherung.

Untersuchung für eine Bewertung

Bei einer Bewertung eines Oldtimers dienen Alter des Fahrzeugs und Pflege- und Erhaltungszustand als Grundlage für die Untersuchung. Eine offizielle Anerkennung eines Fahrzeugs als Oldtimer setzt immer voraus, dass sich das Auto in einem erhaltenswerten Zustand befindet. Aber was bedeutet das nun konkret?

Hauptbaugruppen, wie bspw. der Motor müssen in der Ausführung original oder zumindest zeitgenössisch sein. Modifikationen werden nur nach der Erstzulassung und innerhalb der ersten 10 Jahre akzeptiert. Diese Regel erfasst aber nicht die Nachrüstung mit einem Abgasreinigungssystem, das die Vorschriften zu den Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erfüllen muss. Und auch nachträglich eingebaute Gurte sind zulässig, wenn bei der Fahrzeugherstellung noch keine Gurtpflicht bestand. Diese Änderungen beeinträchtigen nicht den Wert des Autos! Im Gutachten finden sich Angaben wie zum Beispiel die Fahrzeug-Identifikationsnummer, die Werksfreigabe der Reifen und Räder und die Feststellung der Originalität der Farbe der Karosserie. Zudem muss auf technische Mängel zum Zeitpunkt der Autoherstellung geachtet werden.

Schadengutachten für den Klassiker

Kommt es zu einem Unfall mit dem Liebhaberstück, ist ein Schadengutachten notwendig. Dieses sollte auf jeden Fall möglichst schnell nach einem Schaden erstellt werden. Auch bei einem Oldtimer dürfen Sie Ihren Gutachter frei wählen! Ein von der Versicherung bestellter Gutachter wird immer die Interessen seines Auftraggebers wahren und auf eine möglichst günstige Schadensregulierung hinarbeiten. Das gilt für eine Vollkaskoversicherung ebenso wie für die Übernahme von Schäden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wertgutachten für Oldtimer und Youngtimer

Welchen Wert hat das gute Erbstück aus Opas Garage? In diesem besonderen Fall ist ein Oldtimer Gutachten oft unerlässlich. Denn neben dem persönlichen Wert eines Klassikers können wir für Sie den Markt- oder Wiederbeschaffungswert Ihres Oldtimers und Youngtimers für etwaige Erbengemeinschaften ermitteln. Wir prüfen hierbei alle Unterlagen und Details des Automobil Klassikers und begutachten das gesamte Fahrzeug neutral und aus Sicht des Fachmanns. Unser unabhängig erstelltes Oldtimer Gutachten kann ein erheblicher Vorteil bei der Preisverhandlung mit einem potenziellen Käufer darstellen und Sie vor unseriösen Ankäufern mit utopischen Preisvorstellungen schützen.

Was kostet ein Wertgutachten für Oldtimer?

Für ein Oldtimer-Wertgutachten berechnen wir zwischen 120 € und 1500 € je nach Aufwand und Umfang. Eine einfache Fahrzeugbewertung ist natürlich wesentlich günstiger als ein Wertgutachten, in dessen Umfang zum Beispiel eine Restaurationsbegleitung enthalten ist.

Vorsicht beim Oldtimer-Kauf

Der Markt für gebrauchte Oldtimer ist unübersichtlich und groß. Optisch attraktive Oldtimer zu einem vermeintlich günstigen Kaufpreis können sich im Nachhinein oft als Kostenfalle herausstellen. Fahrzeuge werden neu lackiert und optisch aufgebessert, ohne jedoch den Kern des Fahrzeuges zu erfassen. Rahmen, Hohlräume und Fahrzeugbleche im Unterbodenbereich sind hierbei oft stark korrodiert und können von einem Laien kaum beurteilt werden. Möglicherweise kaufen Sie ein nicht verkehrs- und betriebssicheres Fahrzeug und erleben dann bei der HU-Abnahme (TÜV) eine böse Überraschung.

Unsere Sachverständigen sind Ihnen bei der Erstellung von Oldtimer Gutachten ein zuverlässiger Partner. Durch jahrelange Erfahrung als zertifizierter Kfz-Gutachter und Sachverständige arbeiten wir sehr gewissenhaft und überprüfen das Fahrzeug auch schon vor dem Kauf im Detail für Sie.