Häufige Fragen

Die Welt der Kfz-Gutachten scheint für viele sehr komplex, weil man in der Regel nur selten mit dem Thema in Berührung kommt. Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen. Uns liegt viel daran, dass Sie verstehen, was Sie nach einem Verkehrsunfall erwartet und vor allem, worauf es ankommt.

 

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Häufige Fragen rund um Kfz-Gutachten

Unfallgutachten, Wertminderung, Bagatellschaden … Ist man in einem Unfall verwickelt, kann man häufig kaum noch klar denken. Und die wenigsten Autofahrer besitzen viel Erfahrung in Sachen Abwicklung mit den Versicherern. Was muss beachtet werden? Welche Stolperfallen gibt es? Wie reagiert man am besten auf Vorgaben der Versicherer? Wir sind für Sie da und beraten Sie ab der ersten Minute. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Recht bekommen und, dass Ihnen keinerlei Nachteile entstehen. Für einen groben Überblick haben wir Ihnen die häufigsten Fragen zusammengetragen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weitere Fragen haben und Hilfe benötigen.

Die Gründe für ein Kfz-Gutachten können vielfältig sein. Vielleicht hatten Sie einen Unfall und benötigen ein Kfz-Gutachten zur Bestimmung der Schadenhöhe. Oder Sie möchten wissen, welchen Restwert oder Wiederbeschaffungswert Ihr Auto nach einem Unfall hat? Vielleicht möchten Sie auch einen Gebrauchtwagen kaufen, und Sie sind nicht sicher, ob der Preis gerechtfertigt ist. Auch Oldtimer benötigen ein Gutachten, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Es gibt verschiedene Gutachten, die Sie bei uns erstellen lassen können. Welche Unterschiede es gibt, finden Sie in unserer Übersicht.

Generell kann man sagen, dass ein Gutachten jeglicher Art Sicherheit gibt. Es werden Mängel, Auffälligkeiten und Schäden sorgfältig dokumentiert, damit Sie Ihre Rechte gegenüber Verkäufern oder gegenüber der Versicherung durchsetzen können. Wir helfen Ihnen gerne bei der Abwicklung.

Sie besitzen ein echtes Schmuckstück in der Garage? Auch hier kann ein Kfz Gutachten zur Wertermittlung sinnvoll sein, um die optimale Prämie für Ihre Versicherung auszuhandeln.

Die Kosten eines Kfz-Sachverständigen bemessen sich anhand des Schadens. Dazu sollte man aber auch den Aufwand der Untersuchung berücksichtigen. Je größer der Schaden, desto umfangreicher wird das Kfz-Gutachten ausfallen. Als Faustregel kann man aber sagen, dass – prozentual gesehen – die Kosten für ein Unfallgutachten weniger werden, je höher der Schaden. Beispiel: Liegt der Schadenswert bei 1.250 Euro, würde ein Unfallgutachten bei 410 Euro liegen, also rund 30 Prozent. Bei einem Schaden von 10.000 Euro würde ein Gutachten 1.087 Euro kosten, also rund 10 Prozent.

Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen setzen sich zusammen aus einem Grundhonorar (je nach Schadenhöhe) und Nebenkosten (Telefonate, Porto oder Fahrten). Hinzu kommt die anfallende Steuer.

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, übernimmt der Versicherer des Unfallgegners diese Kosten. Handelt es sich um einen Kaskoschaden, tragen Sie dies Kosten für ein Gutachten selbst. In vielen Fällen ist der Schaden zum Glück gering und liegt unter der Bagatellgrenze von 750 Euro. Hier lohnt es sich, ein Kurzgutachten erstellen lassen oder einen Kostenvoranschlag der Werkstatt einzureichen. Den Versicherungen genügt dies in den meisten Fällen als Schadensnachweis.

Das Kfz-Gutachten bzw. Unfallgutachten wird in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen, wenn er die Schuld trägt – aber nur, wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze von aktuell 750 Euro überschreitet. Laut BGH sind die Kosten für ein Gutachten Teil der Unfallkosten und somit werden diese von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Dies ist übrigens auch der Fall, wenn Sie und die Versicherung des Unfallverursachers gleichzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Als Unfallgeschädigter haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Sachverständigen.

Bei Eigenverschulden, im Kaskofall
Wenn Sie selbst einen Unfall verschuldet haben, müssen Sie in der Regel auch die Gutachterkosten tragen. Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen. Ausnahme: Sie haben den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt. Sollte Ihre Versicherung die Kosten übernehmen, werden Sie Ihnen einen Kfz-Gutachter der Versicherung nennen. Sprechen Sie uns an, denn auch dann haben Sie das Recht auf einen eigenen und unabhängigen Gutachter.

Bei unklarer Schuldfrage
Ist die Unfallursache nicht ganz eindeutig, steht oft Aussage gegen Aussage. In diesem Fall hilft ein Beweissicherungsgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Bei einem Bagatellschaden (nach aktueller Rechtsprechung bis zu 750 Euro) kann der Gutachter entfallen, wenn sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage einig sind. Hier genügt eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Kfz-Sachverständigen. Da die Versicherung in diesem Fall nicht auf ein Gutachten besteht, ist es gut möglich, dass die Kosten für ein Unfallgutachten von der Versicherung abgelehnt werden. Um sicher zu sein, sollten Sie daher vorab mit Ihrer Versicherung sprechen, ob die Kosten für ein Gutachten gedeckt sind.

Ein Sachverständiger wird in den meisten Fällen nur eingesetzt, wenn es sich um schwere Zusammenstöße handelt, die Schuldfrage nicht geklärt ist, oder eine Beweissicherung zur Vorlage bei Gericht erfolgen muss. Dennoch kann es sinnvoll sein, auch bei einem Bagatellschaden ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen, denn oftmals sind die Schäden mit bloßem Auge nicht zu beziffern und die Überraschung ist groß, wenn die Bagatellgrenze von 750 Euro im Nachhinein überschritten wird.

Sie können jederzeit ein Kfz-Gutachten beauftragen, natürlich auch bei einem Unfallschaden unter 750 Euro. Doch dann gilt es laut Gesetz noch als Bagatellschaden und Sie bleiben möglicherweise auf den Kosten des Kfz-Sachverständigen sitzen. Bei Bagatellschäden genügt dem Versicherer des Unfallgegners in den meisten Fällen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Sachverständigen.

Das Unfallgutachten ist immer dann ratsam, wenn sich der Schaden über 750 Euro bewegt. Aber Vorsicht: Dann schaltet die Kfz-Versicherung des Unfallgegners meist eigene Gutachter ein und dann sollten Sie handeln. Beauftragen Sie lieber selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, damit die volle Schadenssumme erstattet wird.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie unsicher sind.

Generell darf jeder Kfz-Sachverständiger mit gewissen Fachkenntnissen ein Kfz-Gutachten erstellen. Die Berufsbezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ ist aber gesetzlich nicht geschützt, weshalb es ratsam ist, auf eine passende Qualifikation zu achten, wenn Sie einen solchen beauftragen möchten. Gemäß Rechtsprechung müssen eine berufliche Vorbildung und ein erfolgreich absolviertes Seminar zum Gutachter vorhanden sein.

Erfragen Sie daher im Vorfeld Qualifikationen und Referenzen eines Kfz-Sachverständigen, bevor Sie ihn beauftragen. In unserem Team bei Autocom finden Sie ausschließlich qualifizierte und geprüfte KFZ-Sachverständige mit langjähriger Erfahrung.

Wichtiger Hinweis: Beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen ohne entsprechende Fachkenntnisse, darf er kein Gutachten erstellen und in diesem Fall wird die Versicherung das Gutachten bei der Prüfung nicht anerkennen.

Liegt ein Haftpflichtschaden vor, haben Sie immer das Recht auf einen freien Kfz-Gutachter Ihrer Wahl! Aber auch bei einer möglichen Teilschuld können Sie zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung einen eigenen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen keinesfalls den Gutachter der Versicherung akzeptieren!

Sind Sie allerdings selbst der Unfallverursacher (bei Kasko- und Vollkaskoschaden), kann Ihre Versicherung von Ihnen verlangen, den angeschlossenen Kfz-Gutachter zu akzeptieren. Dies ist Teil des abgeschlossenen Vertrages mit der Versicherung und kann in der Regel nachgelesen werden. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Sie auch einen freien Kfz-Gutachter bestellen dürfen. Wann immer es möglich ist, sollten Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter für die Erstellung eines Unfallgutachtens / Schadengutachtens beauftragen.

Bis wann ein Kfz-Gutachten erstellt sein muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass Sie es auf die lange Bank schieben sollten, denn es gibt andere Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten.

  • Der Unfall muss in den meisten Fällen innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung gemeldet werden. Bei einigen Versicherungen variiert es ein wenig, lesen Sie es daher sicherheitshalber in Ihren vorliegenden Versicherungsunterlagen nach. Auch, wenn der Unfallgegner schuld ist, muss die eigene Haftpflichtversicherung trotzdem informiert werden.
  • Die entstandenen Schäden müssen der Autoversicherung des Unfallgegners innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Wichtig zu wissen: Das Unfallgutachten sollte unbedingt VOR der Reparatur beauftragt werden, um den Schaden eindeutig beziffern zu können.

Ja, die Versicherung kann ein Kfz-Gutachten kürzen oder ablehnen. Aber nur aus gutem Grund. Grundsätzlich muss ein Kfz-Sachverständiger ein Gutachten sachlich und fachlich korrekt ausstellen. Liegt ein mangelhaftes Schadengutachten eines Sachverständigen vor, kann die Versicherung dies anfechten. Hierzu muss es einen „begründeten Verdacht für eine falsche Begutachtung“ geben. Das ist dann der Fall, wenn offensichtliche Fehler vorliegen oder das Gutachten mutwillige Falschdarstellungen enthält. Dann kann ein Gutachten für nichtig erklärt werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Versicherung ein Gegengutachten eines anderen Sachverständigen erstellen lassen.

Ist Ihr Kfz-Gutachten allerdings fachgerecht erstellt worden, gibt es keine Begründung für eine Ablehnung der Versicherung. Wenn Sie Zweifel an einem vorliegenden Gutachten haben, sehen wir es uns gerne an und beraten Sie.