Das Kfz-Gutachten bzw. Unfallgutachten wird in der Regel von der Versicherung des Unfallgegners übernommen, wenn er die Schuld trägt – aber nur, wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze von aktuell 750 Euro überschreitet. Laut BGH sind die Kosten für ein Gutachten Teil der Unfallkosten und somit werden diese von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Dies ist übrigens auch der Fall, wenn Sie und die Versicherung des Unfallverursachers gleichzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Als Unfallgeschädigter haben Sie immer das Recht auf einen eigenen Sachverständigen.
Bei Eigenverschulden, im Kaskofall
Wenn Sie selbst einen Unfall verschuldet haben, müssen Sie in der Regel auch die Gutachterkosten tragen. Besitzen Sie eine Vollkaskoversicherung, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen. Ausnahme: Sie haben den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt. Sollte Ihre Versicherung die Kosten übernehmen, werden Sie Ihnen einen Kfz-Gutachter der Versicherung nennen. Sprechen Sie uns an, denn auch dann haben Sie das Recht auf einen eigenen und unabhängigen Gutachter.
Bei unklarer Schuldfrage
Ist die Unfallursache nicht ganz eindeutig, steht oft Aussage gegen Aussage. In diesem Fall hilft ein Beweissicherungsgutachten durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.