Generell darf jeder Kfz-Sachverständiger mit gewissen Fachkenntnissen ein Kfz-Gutachten erstellen. Die Berufsbezeichnung „Kfz-Sachverständiger“ ist aber gesetzlich nicht geschützt, weshalb es ratsam ist, auf eine passende Qualifikation zu achten, wenn Sie einen solchen beauftragen möchten. Gemäß Rechtsprechung müssen eine berufliche Vorbildung und ein erfolgreich absolviertes Seminar zum Gutachter vorhanden sein.
Erfragen Sie daher im Vorfeld Qualifikationen und Referenzen eines Kfz-Sachverständigen, bevor Sie ihn beauftragen. In unserem Team bei Autocom finden Sie ausschließlich qualifizierte und geprüfte KFZ-Sachverständige mit langjähriger Erfahrung.
Wichtiger Hinweis: Beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen ohne entsprechende Fachkenntnisse, darf er kein Gutachten erstellen und in diesem Fall wird die Versicherung das Gutachten bei der Prüfung nicht anerkennen.