Die Kosten eines Kfz-Sachverständigen bemessen sich anhand des Schadens. Dazu sollte man aber auch den Aufwand der Untersuchung berücksichtigen. Je größer der Schaden, desto umfangreicher wird das Kfz-Gutachten ausfallen. Als Faustregel kann man aber sagen, dass – prozentual gesehen – die Kosten für ein Unfallgutachten weniger werden, je höher der Schaden. Beispiel: Liegt der Schadenswert bei 1.250 Euro, würde ein Unfallgutachten bei 410 Euro liegen, also rund 30 Prozent. Bei einem Schaden von 10.000 Euro würde ein Gutachten 1.087 Euro kosten, also rund 10 Prozent.

Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen setzen sich zusammen aus einem Grundhonorar (je nach Schadenhöhe) und Nebenkosten (Telefonate, Porto oder Fahrten). Hinzu kommt die anfallende Steuer.

Handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, übernimmt der Versicherer des Unfallgegners diese Kosten. Handelt es sich um einen Kaskoschaden, tragen Sie dies Kosten für ein Gutachten selbst. In vielen Fällen ist der Schaden zum Glück gering und liegt unter der Bagatellgrenze von 750 Euro. Hier lohnt es sich, ein Kurzgutachten erstellen lassen oder einen Kostenvoranschlag der Werkstatt einzureichen. Den Versicherungen genügt dies in den meisten Fällen als Schadensnachweis.