Ja, die Versicherung kann ein Kfz-Gutachten kürzen oder ablehnen. Aber nur aus gutem Grund. Grundsätzlich muss ein Kfz-Sachverständiger ein Gutachten sachlich und fachlich korrekt ausstellen. Liegt ein mangelhaftes Schadengutachten eines Sachverständigen vor, kann die Versicherung dies anfechten. Hierzu muss es einen „begründeten Verdacht für eine falsche Begutachtung“ geben. Das ist dann der Fall, wenn offensichtliche Fehler vorliegen oder das Gutachten mutwillige Falschdarstellungen enthält. Dann kann ein Gutachten für nichtig erklärt werden. Sollte dieser Fall eintreten, wird die Versicherung ein Gegengutachten eines anderen Sachverständigen erstellen lassen.
Ist Ihr Kfz-Gutachten allerdings fachgerecht erstellt worden, gibt es keine Begründung für eine Ablehnung der Versicherung. Wenn Sie Zweifel an einem vorliegenden Gutachten haben, sehen wir es uns gerne an und beraten Sie.