Liegt ein Haftpflichtschaden vor, haben Sie immer das Recht auf einen freien Kfz-Gutachter Ihrer Wahl! Aber auch bei einer möglichen Teilschuld können Sie zur Beweissicherung und Schadenbegutachtung einen eigenen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen keinesfalls den Gutachter der Versicherung akzeptieren!

Sind Sie allerdings selbst der Unfallverursacher (bei Kasko- und Vollkaskoschaden), kann Ihre Versicherung von Ihnen verlangen, den angeschlossenen Kfz-Gutachter zu akzeptieren. Dies ist Teil des abgeschlossenen Vertrages mit der Versicherung und kann in der Regel nachgelesen werden. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob Sie auch einen freien Kfz-Gutachter bestellen dürfen. Wann immer es möglich ist, sollten Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Gutachter für die Erstellung eines Unfallgutachtens / Schadengutachtens beauftragen.