Bis wann ein Kfz-Gutachten erstellt sein muss, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass Sie es auf die lange Bank schieben sollten, denn es gibt andere Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten.

  • Der Unfall muss in den meisten Fällen innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung gemeldet werden. Bei einigen Versicherungen variiert es ein wenig, lesen Sie es daher sicherheitshalber in Ihren vorliegenden Versicherungsunterlagen nach. Auch, wenn der Unfallgegner schuld ist, muss die eigene Haftpflichtversicherung trotzdem informiert werden.
  • Die entstandenen Schäden müssen der Autoversicherung des Unfallgegners innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Wichtig zu wissen: Das Unfallgutachten sollte unbedingt VOR der Reparatur beauftragt werden, um den Schaden eindeutig beziffern zu können.