Bei einem Bagatellschaden (nach aktueller Rechtsprechung bis zu 750 Euro) kann der Gutachter entfallen, wenn sich die Unfallbeteiligten über die Schuldfrage einig sind. Hier genügt eine Rechnung oder ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Kfz-Sachverständigen. Da die Versicherung in diesem Fall nicht auf ein Gutachten besteht, ist es gut möglich, dass die Kosten für ein Unfallgutachten von der Versicherung abgelehnt werden. Um sicher zu sein, sollten Sie daher vorab mit Ihrer Versicherung sprechen, ob die Kosten für ein Gutachten gedeckt sind.

Ein Sachverständiger wird in den meisten Fällen nur eingesetzt, wenn es sich um schwere Zusammenstöße handelt, die Schuldfrage nicht geklärt ist, oder eine Beweissicherung zur Vorlage bei Gericht erfolgen muss. Dennoch kann es sinnvoll sein, auch bei einem Bagatellschaden ein Kfz-Gutachten erstellen zu lassen, denn oftmals sind die Schäden mit bloßem Auge nicht zu beziffern und die Überraschung ist groß, wenn die Bagatellgrenze von 750 Euro im Nachhinein überschritten wird.