Sie können jederzeit ein Kfz-Gutachten beauftragen, natürlich auch bei einem Unfallschaden unter 750 Euro. Doch dann gilt es laut Gesetz noch als Bagatellschaden und Sie bleiben möglicherweise auf den Kosten des Kfz-Sachverständigen sitzen. Bei Bagatellschäden genügt dem Versicherer des Unfallgegners in den meisten Fällen ein Kostenvoranschlag der Werkstatt oder eines Sachverständigen.

Das Unfallgutachten ist immer dann ratsam, wenn sich der Schaden über 750 Euro bewegt. Aber Vorsicht: Dann schaltet die Kfz-Versicherung des Unfallgegners meist eigene Gutachter ein und dann sollten Sie handeln. Beauftragen Sie lieber selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, damit die volle Schadenssumme erstattet wird.

Gerne beraten wir Sie, wenn Sie unsicher sind.